Studienplan

 

Fachcurriculum (auslaufend) 13W

Verlängerung der Auslauffrist für die Lehramtstudien auf 30.04.2021

 

Siehe Satzung/Studienrecht

§ 22 (4) Für das Auslaufen des Diplomstudienplans Lehramt gilt, abweichend von der in Abs 2 geregelten Frist, dass die Studierenden das Recht haben, das Diplomstudium Lehramt, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Curriculums für das Bachelorstudium Lehramt noch nicht abgeschlossen war, unabhängig von Studienabschnitten bis längstens zum Ende der Nachfrist des Wintersemesters 2019/20 nach dem für sie im Semester vor Inkrafttreten des Bachelorstudiums geltenden Curriculum zu beenden.