Aktuelles zum Studienrecht

UG-Novelle 2021 – wesentliche Änderungen, die den Bereich der Studiendirektorin betreffen
(anzuwenden ab dem WS 2022/23)
1. Anerkennungen:

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Berufstätigkeiten und Ähnlichem, die bereits vor Studienbeginn absolviert wurden, muss ausnahmslos bis spätestens zum Ende des 2. Semesters des jeweiligen Studiums bei der Studiendirektorin beantragt werden! Diese Regelung gilt für alle Studierenden unabhängig davon, wann sie das Studium begonnen haben. Eine Anerkennung der oben genannten Vorstudienleistungen für Studierende, die im WS 21/22 (oder früher!) ihr Studium begonnen haben, ist somit nur noch bis zum 30. September 2022 möglich!

Bitte stellen Sie deshalb zeitgerecht einen Anerkennungsantrag im Büro der Studiendirektorin (studiendirektorin@mdw.ac.at).

2. Beurlaubungen:

Ab 1.10.2022 kommt ein weiterer gesetzlicher Beurlaubungsgrund hinzu, nämlich die vorübergehende Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer Behinderung (zB: Schübe oder Operationen bei bereits bestehenden Behinderungen).

Außerdem NEU: Bei unabwendbarem und unvorhergesehenem Eintritt eines gesetzlichen Beurlaubungsgrundes ist die Beantragung der Beurlaubung während des gesamten Semesters möglich. Bis zum Zeitpunkt der Beurlaubung erbrachte Studienleistungen bleiben aufrecht!

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Studierende betreffend der UG-Novelle 2021 finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter:

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem/Gesetzliche-Grundlagen/UG-Novelle-2021-faq/Fragen-und-Antworten-Studierende.html#wozu

 
Satzung der mdw

Mit 1. April 2019 ist ein komplette Neufassung des studienrechtlichen Teils der Satzung der mdw in Kraft getreten.
Die aktualisierte Fassung finden Sie auf der Senats Homepage.

Mitteilungsblatt der mdw

Im Mitteilungsblatt werden alle studienrechtlichen Regelungen der mdw sowie die Curricula und ihre Änderungen veröffentlicht. Zu finden sind die Ausgaben des Mitteilungsblatts unter https://www.mdw.ac.at/mitteilungsblatt.

Rahmenbedingungen für das Prüfen an der mdw

Rechtliche Informationen und häufig im Zusammenhang damit auftretende Fragen sind in einer Broschüre (pdf) zusammengefasst, die auf der Webseite der Vizerektorin für Lehre und Nachwuchsförderung abrufbar ist.