INKLUSION

Unterstützung von Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Programm Erasmus+

Erasmus+ legt großen Wert auf Inklusion. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Krankheit gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für die erhöhten Kosten während ihres Erasmus+ Aufenthalts zu erhalten. Jede Hochschuleinrichtung verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) dazu, für alle gleichen Zugang und die gleichen Möglichkeiten zu gewähren. Deshalb stehen Incoming Studierenden und Incoming Hochschulpersonal mit körperlichen, mentalen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen dieselben Betreuungsleistungen und Einrichtungen zur Verfügung, die auch allen anderen Studierenden und Mitarbeiter*innen angeboten werden.

INKLUSIONSZUSCHUSS

Allen Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung steht der Inklusions-Zuschuss in Höhe von 250 Euro zu. Auch Teilnehmer*innen mit Kinderbetreuungspflichten haben die Möglichkeit 250 Euro als Zuschuss zu erhalten.

ERASMUS+ SONDERZUSCHUSS

Erasmus+ Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen. Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Es wird ebenso die Möglichkeit geben, frühzeitig anzureisen und sich so mit der neuen Umgebung vertraut zu machen.