Frequently Asked Questions

Wie lange vor Realisierung einer Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität muss ich mich bewerben?
Das hängt in erster Linie von den Vorgaben/Bewerbungsfristen Ihrer Heimatinstitution ab. Entscheidend auch, ob bereits Vorkontakte/Vorabsprachen mit Fachkolleg*innen oder einer Fachinstitution an der potentiellen Gastinstitution bestehen oder es sich um eine Wiederholung einer Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität handelt. Für die potentielle Gastinstitution gilt jedenfalls: je früher desto besser.

Muss ich eine Gegeneinladung aussprechen, wenn ich eine Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität an eine Partnerhochschule durchgeführt habe?
Jedenfalls sind die Vorgaben der Heimatinstitution einzuhalten. Seitens der mdw ist eine Bilateralität nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

Wie finde ich eine geeignete Unterkunft in Wien?
Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Fachkontakt oder an das Sekretariat am Gastinstitut der mdw.

Was ist ein A1-Formular?
Die A1-Entsendebescheinigung belegt den ausländischen (EU-)Behörden bei einer Kontrolle, dass ein/e Entsendete/r in einem anderen (EU-)Staat sozialversichert ist. Sie sind verpflichtet, es bei einer Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität mitzuführen, um es im Kontrollfall vorzuweisen. 

Was tun wenn meine Wunschdestination(en) nicht auf der Liste der Partnerhochschulen zu finden ist/sind?
Es ist eine (strategische) Entscheidung Ihrer Heimatinstitution und der mdw, ob und mit welchen Institutionen in Erasmus+ kooperiert wird. Für die Aufnahme neuer Partner ist in der Regel eine längere Vorlaufzeit notwendig. Bitte wenden Sie sich an die/den Erasmus+ Coordinator*in Ihrer Heimathochschule.

Was bedeutet Erasmus+ STT-Fortbildungsmobilität?
Erasmus+ STT-Fortbildungsmobilitäten ermöglichen es Mitarbeiter*innen einer Hochschuleinrichtung den Besuch einer Partneruniversität (oder andere Organisationen oder Unternehmen) im Ausland zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit, sich bezüglich des eigenen Arbeitsfeldes auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und Informationen zu sammeln. Staff Training wird oft als Personalentwicklungsmaßnahme eingesetzt. Lehre und/oder wissenschaftliche Tätigkeit (wie z.B. die Teilnahme an einem Kongress) ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen.

Was ist eine kombinierte Erasmus+ STA/STT-Mobilität?
Hier wird neben der Lehrtätigkeit auch an der Gastinstitution auch eine Fortbildungsmaßnahme (z.B. Teilnahme an einem (fachspezifischen) Workshop/Seminar/strukturierte Fortbildungsaktivität an der Gastinstitution) durchgeführt. Die Lehre reduziert sich daher mindestens 4 Unterrichtseinheiten insgesamt.

Kann ich Erasmus+ STA-Lehrendenmobilitäten, die ich für 1 Studienjahr bewilligt erhalten habe, in einem anderen (nachfolgenden) Studienjahr durchführen? Was ist zu beachten?
Das hängt davon ab, wie die Heimat- und die mdw im Einzelfall entscheiden. Bitte um rasche Information an das International Office Ihrer Heimatinstitution (und ggf. Kontaktnahme mit Ihrer/Ihrem Fachkollegin/Fachkollegen an der mdw), wenn eine Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität nicht plangemäß stattfinden kann.

Was tun, wenn ich die Erasmus+ STA-Lehrendenmobilität nicht antreten kann oder abbrechen muss?
Bitte schnellstmöglich alle Involvierten an der Heimat- und Gastinstitution (Institutsleiter*in bzw. -Sekretariat, International Offices an Heimatinstitution und der mdw, Fachkollege/-kollegin an der Partnerhochschule, ggf. Studierende, ..) informieren. Es sind auch rasch geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Storni der Reise und/oder Unterkunft), um die unmittelbaren Kosten zu minimieren.

Was tun, wenn eine übermäßig intensive Lehrtätigkeit von mir verlangt wird?
In Ihrem Mobility Agreement sollte vorab vereinbart worden sein, wie viele Unterrichtsstunden Sie an wie vielen Tagen geben werden. Dies sollte den Minimalangaben des Erasmus+ Programmes (= mindestens insgesamt 8 Unterrichtseinheiten an mindesten zwei aufeinanderfolgenden Tagen) entsprechen. Sollte es trotzdem zu Missverständnissen kommen, kontaktieren Sie umgehend die International Offices an der Heimatinstitution und an der mdw (falls Kontakt zu letzterem bekannt ist).

Was tun, wenn ich während meiner Erasmus+ Reise im Gastland erkranke?
In jedem Fall sind vorrangig alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um Ihr körperliches Wohlbefinden wiederherzustellen. Sollte dazu ärztliche Hilfe und/oder ein Krankenhausaufenthalt und/oder ein Heimtransport notwendig sein, lassen Sie sich von Ihren Kontakten vor Ort helfen und dokumentieren Sie alles. Nach Wiederherstellung und Rückkehr wird Ihre Heimatinstitution Ihren Fall mit den zuständigen Expert*innen weiterverfolgen.