Programm Bachelorprüfung

Die kommissionelle Bachelorprüfung schließt das Bachelorstudium Musiktherapie ab. Sie besteht aus folgenden Teilprüfungen:

1. Künstlerische Prüfung (Instrument / Gesang)

Zum Abschluss der Lehrveranstaltung Instrument/Gesang wird ein künstlerisches Programm im Rahmen eines öffentlichen Vorspiels (z.B. „Klassenabend“) präsentiert. Das Erreichen der Lernergebnisse am Instrument/Gesang wird vor einer Prüfungskommission überprüft.

[Die Künstlerische Prüfung findet am Ende des 4. Semesters im Rahmen eines "Studienkonzertes" statt.]

Anforderungen Blockflöte

Anforderungen Gesang

Anforderungen Gesang Popularmusik

Anforderungen Klarinette

Anforderungen Klavier

Anforderungen Tasteninstrumente Popularmusik

Anforderungen Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass

Anforderungen Bass Popularmusik

Anforderungen Saxophon

Anforderungen Gitarre Popularmusik

Anforderungen Saxophon / Trompete / Posaune Popularmusik

 


Die abschließende, mündliche Bachelorpfüfung (Vorstellung der theoretischen Bachelorarbeit und Präsentation eines musiktherapeutischen Falls) findet am Ende des Studiums statt.

Ablauf:

  • Vorstellung der theoretischen Arbeit (10-15')
  • Prüfungsgespräch I (ca. 10')
  • Fallpräsentation (10-15')
  • Prüfungsgespräch II (ca. 10')
  • Beratung der Kommission

 

2. Vorstellung der theoretischen Bachelorarbeit

Das im Rahmen der theoretischen Bachelorarbeit erörterte Thema wird mündlich präsentiert. Anschließende Fragen der Prüfungskommission beziehen sich primär auf das gewählte Thema sowie auf allgemeine theoretische Kenntnisse der Musiktherapie.

3. Präsentation der schriftlichen Darstellung eines musiktherapeutischen Falls

Anhand von Video-/Audioaufnahmen der musiktherapeutischen Falldarstellung dokumentiert die Studentin_der Student ihre_seine Fähigkeit, eine musiktherapeutische Behandlung lege artis durchzuführen, nachvollziehbar zu beschreiben und kritisch zu reflektieren. Im Vordergrund steht die Beschreibung der musiktherapeutischen Methoden und Techniken im Therapieprozess.