Diplom in der Tasche! Was Nun? - Überblick

Text: Astrid Meixner, Georg Vlaschits (ÖMR), Helge Hinteregger (mica)
 

Nach dem erfolgreichen Studienabschluss an einer Musikuniversität stellen sich viele AbsolventInnen die Frage nach dem weiteren Werdegang. Denn wer als BerufsmusikerIn Geld verdienen möchte, ist zwangsläufig mit Aufgaben und Fragen konfrontiert, die man sich während des Studiums selten gestellt hat.

„Wo finde ich einen passenden Job?“, „Wie muss ich mich versichern?“ oder „Bin ich jetzt SelbständigeR oder UnternehmerIn?“ – das sind nur einige der Fragen, die sich stellen.


Finanzen: Versicherung, Steuern & Stipendien

Werden aus selbstständiger Arbeit bestimmte Versicherungsgrenzen überschritten, ist eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) notwendig. SVA und WKO bieten diesbezüglich Beratungstermine zu den Einkommensgrenzen an und stellen wichtige Informationen für selbstständige KünstlerInnen zur Verfügung. Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen können über den Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) beantragt werden.

Finanzielle Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in Österreich bieten auch zahlreiche Stipendien des Bundeskanzleramtes. Über einen Zeitraum von sechs Monaten werden Stipendien zu je Euro 1.100,- pro Monat vergeben (weitere Informationen unter www.kunstkultur.bka.gv.at). Zu bedenken ist, dass die Einnahmen, die aus der selbstständigen Tätigkeit erwachsen, versteuert werden müssen. KünstlerInnen, die aus vielen unterschiedlichen Quellen Einnahmen beziehen, sollten einen Steuerberater zu Rate ziehen.

 

Ausländische Studierende

Will ein so genannter „Drittstaatenangehöriger“ nach dem Studium in Österreich hier auch weiterhin als KünstlerIn tätig sein, ist eine Aufenthaltsbewilligung für vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht nötig. Diese muss nicht nur jährlich verlängert werden, der Unterhalt muss zudem durch das Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit gedeckt sein. In Wien ist dafür die Einwanderungsbehörde MA 35 zuständig (www.wien.gv.at/kontakte/ma35).

 

Fragen über Fragen

So vielfältig und individuell die Fragestellungen nach dem Studienabschluss sind, so umfangreich sind auch die Beratungsangebote, die den AbsolventInnen zur Verfügung stehen. Neben dem mica, das viele Themenfelder abdeckt und persönliche Beratung anbietet, gibt es beispielsweise für Mitglieder der Musikergilde die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.

 

Praxiswissen: mica - music austria

Auf der mica Website unter Praxiswissen findest du zu vielen Themen ausführlichere Artikel, Hintergrundwissen und Links zu nützlichen Websites.