BACHELORPRÜFUNG

 

1. Teil Vortrag eines künstlerischen Programms
 
Prüfungsprogramm:

1. Ein größeres Werk der Barockzeit im Schwierigkeitsgrad von z. B.:
BACH: 1 Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier; eine Englische oder Französische Suite; Italienisches Konzert
HÄNDEL: Eine der 8 großen Suiten
SCARLATTI: mindestens 3 Sonaten
Werke von COUPERIN, RAMEAU 
 

2. Ein klassisches Variationswerk oder eine Sonate von
HAYDN (ausgenommen Hob. XVI/1-14)
MOZART (ausgenommen KV 545)
BEETHOVEN (ausgenommen op. 49)

 

3. Ein größeres Werk der Romantik im Schwierigkeitsgrad von z. B.:
SCHUBERT: Sonaten; Impromptus; 3 Klavierstücke D 946
MENDELSSOHN BARTHOLDY: Variations sérieuses op. 54
CHOPIN: Scherzi; Balladen; Polonaisen etc.
SCHUMANN: Abegg-Variationen op. 1; Papillons op. 2; Phantasiestücke op. 12; Faschingsschwank aus Wien op. 26; Sonaten, etc.
LISZT: Années de pèlerinage; Polonaisen; Balladen; Harmonies poétiques et religieuses
BRAHMS: Scherzo op. 4; Fantasien op. 116; 6 Klavierstücke op. 118; Variationen, etc.
GRIEG: Sonate op. 7
 

4. Ein größeres Werk der Spätromantik oder des Impressionismus von z. B.:
DEBUSSY (wenn Préludes, dann mindestens 3), RAVEL, FAURÉ, ALBÉNIZ, JANÁČEK, SKRJABIN, RACHMANINOW, MOMPOU, u. a.
 

5. Ein größeres Werk eines/r das 20. oder 21. Jahrhundert wesentlich repräsentierenden Komponisten/in wie z. B.:
SCHÖNBERG, BERG, WEBERN, HINDEMITH, BARTÓK, PROKOFJEW, STRAWINSKY, GINASTERA, MESSIAEN, BOULEZ, STOCKHAUSEN, CAGE, LIGETI, u. a.
 

6. Eine Etüde von z. B.:
CHOPIN, SCHUMANN, LISZT, DEBUSSY, SKRJABIN, RACHMANINOW, BARTÓK, STRAWINSKY, PROKOFJEW, LIGETI, etc.
 

Bei umfangreichen zyklischen Werken unter Pkt. 1), 3), 4) und 5) kann eine repräsentative Auswahl von mindestens 10 Minuten Dauer gespielt werden.

Zusätzlich kann als 7. Stück ein Werk der Klavierkammermusik (kein Klavierkonzert, kein Werk für Klavier zu 4 Händen oder für 2 Klaviere) in das Programm aufgenommen werden.

Es ist ein Wahlprogramm im Umfang von 15 - 20 Minuten zusammenzustellen, das mindestens 2 Werke unterschiedlicher Stilepochen enthält.

Mindestens ein Stück des Programms muss auswendig vorgetragen werden können.

Im Programm muss mindestens eine vollständige, mehrsätzige Sonate enthalten sein, d.h. ein Variationswerk der Klassik wird nur dann zugelassen, wenn die Sonate in einer anderen Stilepoche abgedeckt wird.

 

Prüfungskriterien:
 

Gesamteindruck in Bezug auf das Erreichen des Ausbildungszieles

 

  • Künstlerische Authentizität
  • Musikalische Gestaltungsfähigkeit
  • Pianistische Kompetenz
  • Werk- und Strukturverständnis
  • Stilistische Differenzierung
  • Podiumspräsenz
  • Programmzusammenstellung