Schwerpunkt (2. Instrument)/Erweiterndes Instrument (ab WS 2022/23) IGP - Violine
Studienplatz:
Die Anmeldung zum Schwerpunkt erfolgt über das Studiendekanat der Pädagogik unter https://www.mdw.ac.at/stdmp/igp-ba-studienplan-schwerpunkt/
Auch eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist keine Studienplatzgarantie, die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Studienplätze.
Studienziel:
Schwerpunkte dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung im Studium. Ziel des Schwerpunktes 2. Instrument ist der Erwerb von ausreichenden Grundkenntnissen am 2. Instrument (entsprechend ME 1. Instrument). Die pädagogischen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktes sollen in Verbindung mit dem Transfer aus der Lehrbefähigung am Hauptinstrument Grundvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit im Bereich des Anfänger- und Grundstufenunterrichtes schaffen.
Voraussetzungen:
Die Wahl des Schwerpunktes „Zweites Instrument“ setzt Vorkenntnisse voraus, die den Zulassungskriterien von ME 1. Instrument entsprechen. Diese Vorkenntnisse sind von einer Kommission zu überprüfen.
Überprüfung der Vorkenntnisse:
2. Instrument/Erweiterndes Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument)
- 1 Etüde
- 2 Werke aus verschiedenen Stilepochen: Sonate, Sonatine, Konzert, oder ein anderes zyklisches Werk
Vorzubereiten ist jeweils ein langsamer und ein schneller Satz.
Abschlussprüfung (entspricht 2. Diplomprüfung ME 1. Instrument und IME 2. Instrument)
- 1 Etüde
- 1 langsamer und 1 schneller Satz aus einem Werk des BAROCK
- 1 Satz aus einem Werk der KLASSIK
- 1 Stück oder Satz aus einem Werk der ROMANTIK
- 1 Werk des 20./21. Jhdts. incl. U-Musik (Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.)
Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik jeder Besetzung, außer Violine / Klavier) enthalten, sowie schnelle (Technik) und langsame (Ton) Stücke in ausgewogenem Maß. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.
Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.
Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.