Instrumentalmusikerziehung/IME - Violine

Studienziel:
Ausbildung für das Lehramt an einer AHS für 2 Instrumente bzw.
1 Instrument und Gesang

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht AHS als Freigegenstand, in speziellen Oberstufen als Pflichtgegenstand. Gruppenunterricht

Aufnahmekriterien:
Das Niveau der Aufnahmeprüfung muss so hoch sein, dass das zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht erforderliche Können innerhalb des Studiums erreicht werden kann.

Zulassungsprüfung:

1. Instrument (entspricht BA IGP)

  1. Eine Etüde
    Ein schneller Satz aus einem Konzert
  2. Ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche: daraus ein langsamer Satz (Kriterium Tongebung) und ein schneller Satz (Kriterium Technik) – oder alternativ: ein Werk eigener Wahl aus einer anderen Stilepoche, das beide Kriterien vereint.

2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument)

  1. 1 Etüde
  2. 2 Werke aus verschiedenen Stilepochen: Sonate, Sonatine, Konzert, oder ein anderes zyklisches Werk.
    Vorzubereiten ist jeweils ein langsamer und ein schneller Satz.



Bachelorprüfung:

1. Instrument (entspricht Bachelorprüfung IGP)

  1. Ein langsamer Satz (mit Doppelgriffen) und ein schneller Satz aus einer Solosonate oder Partita von J.S.Bach
  2. Ein schneller Satz aus einem Konzert, mindestens im Schwierigkeitsgrad von Mozart (mit Kadenz), Haydn C, Kabalewski, Bruch, Mendelssohn, Lalo, etc.
  3. 2 Sonaten oder zyklische Werke (auch Kammermusik), jeweils einen langsamen und einen schnellen Satz
  4. Ein Werk freier Wahl

Das Programm muss alle Gattungen (Sonate, Konzert, Kammermusik), ein Werk von Mozart sowie die Stilrichtungen: Barock, Klassik, Romantik, erste Hälfte des 20. Jhdts. und ein Werk nach 1945 (ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt) enthalten, wobei Barock und Klassik mit den Werken Mozarts und Bachs bereits abgedeckt sind.

Die Besetzung Violine/Klavier ist für das Kammermusikwerk nicht möglich. Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann vom Kandidaten selbst gewählt werden und ist zur Gänze vorzutragen. Bei Überlänge (mehr als ca. 7 min) wird unterbrochen.

Dauer des Vorspiels: etwa 25-30 min

2. Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IGP Erweiterndes Instrument) 

  1. 1 Etüde
  2. 1 langsamer u. 1 schneller Satz aus einem Werk des Barock
  3. 1 Satz aus einem Werk der Klassik
  4. 1 Stück oder Satz aus einem Werk der Romantik
  5. 1 Werk des 20./21. Jhdts. (Dieses Werk muss sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abheben.)

Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik jeder Besetzung, außer Violine / Klavier) enthalten, sowie schnelle (Technik) und langsame (Ton) Stücke in ausgewogenem Maß. Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.

Die Werke sind ohne Wiederholungen zu spielen.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.