Schwerpunkt Erweiterndes Instrument  IGP - Kontrabass

Studienplatz:

Die Anmeldung zum Erweiternden Instrument erfolgt über das Studiendekanat der Pädagogik unter https://www.mdw.ac.at/stdmp/igp-ba-studienplan-schwerpunkt/

Auch eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist keine Studienplatzgarantie, die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Studienplätze.

Studienziel:
Schwerpunkte dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung im Studium. Ziel des Schwerpunktes Erweiterndes Instrument ist der Erwerb von ausreichenden Grundkenntnissen am 2. Instrument (entsprechend ME 1. Instrument). Die pädagogischen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktes sollen in Verbindung mit dem Transfer aus der Lehrbefähigung am Hauptinstrument Grundvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit im Bereich des Anfänger- und Grundstufenunterrichtes schaffen.

Voraussetzungen:
Die Wahl des Schwerpunktes „Erweiterndes Instrument“ setzt Vorkenntnisse voraus, die den Zulassungskriterien von ME 1.Instrument entsprechen. Diese Vorkenntnisse sind von einer Kommission zu überprüfen.

Überprüfung der Vorkenntnisse:

Erweiterndes Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument):

  1. Tonleiter und Dreiklangszerlegung über zwei Oktaven
  2. eine Etüde nach freier Wahl
  3. ein Vortragsstück nach freier Wahl

Abschlussprüfung (entspricht Bachelorprüfung ME 1. Instrument und IME 2. Instrument):

  • Es sind insgesamt 3 Stücke vorzubereiten:
  • Das Programm muss Werke aus 3 von einander verschiedenen Epochen aus den Stilbereichen Barock, Klassik (inkl. Frühklassik), Romantik, 20./21. Jahrhundert (dieses Werk muss sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abheben) enthalten.
  • Das Programm muss einen schnellen Satz aus einem Konzert (bzw. ein Konzertstück) enthalten.
  • Das Programm muss ein Ensemblestück (Kammermusik in jeder Besetzung außer Kontrabass/Klavier) enthalten.

Das Stück, mit dem der Vortrag begonnen wird, kann von der Kandidatin/dem Kandidaten selbst gewählt werden.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.