IGP Bachelorstudium – Gitarre
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1326/


Studienziel:
Heranbildung von Instrumental(Gesangs)lehrerInnen an Lehranstalten und im freien Beruf. Abschluss durch eine Bachelorprüfung, welche bereits eine vollgültige, staatlich anerkannte Berufsqualifikation darstellt.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten (Musikschulen, Oberstufenrealgymnasien mit Instrumentalmusik als Pflichtgegenstand, AHS mit Instrumentalmusik als Freigegenstand) und im freien Beruf.

Aufnahmekriterien:
Für das Studium Instrumental(Gesangs)Pädagogik, dessen Abschluss eine vollgültige Berufsqualifikation darstellt, wird ein höheres Niveau am Instrument als für die Studienrichtung Musikerziehung erwartet.

Zulassungsprüfung (entspricht IME 1. Instrument):
 

  1. Zwei Etüden, z.B. L. Brouwer, S. Sor oder N. Costé (oder entsprechende Vortragsstücke von etüdenhaftem Charakter)
  2. Drei Vortragsstücke mittleren Schwierigkeitsgrades aus
    3 verschiedenen Epochen

 

Bachelorprüfung (entspricht Bachelorprüfung IME 1. Instrument):

 

  1. Ein oder mehrere Werke aus dem 16. bzw 17. Jahrhundert (Da Milano, Dowland, Mudarra, Narvaez, Kapsberger o.a.)
  2. Mindestens 2 kontrastierende Sätze eines zyklischen Werkes von Bach, bzw. eine seiner Fugen oder die Ciaccona aus der zweiten Partita BWV 1004 für Violine
  3. Ein zyklisches Werk (Sonate, Variationen) oder ein oder mehrere einsätzige Werke (auch Etüden) aus dem 19. Jahrhundert von mindestens 5 Minuten
  4. Zwei oder mehrere Werke aus dem 20./21. Jahrhundert, die folgende Punkte beinhalten müssen:
    • Ein Werk aus der spanischen bzw. lateinamerikanischen Tradition, oder in einer eher traditionellen Tonsprache geschrieben (Barrios, Turina, Torroba, Castelnuovo Tedesco u.a.) in der Dauer von mindestens 5 Minuten
    • Ein Werk aus dem Bereich der neuen Musik, das nach 1945 komponiert wurde und sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt in der Dauer von mindestens 5 Minuten

Als Programmpunkt 3) oder 4) ist auch die Wahl eines anspruchsvollen Kammermusikwerkes möglich. Gemeint sind Werke ohne Verwendung von weiteren Gitarren. Die Aufführung eines Satzes eines Solo-Konzertes mit Klavier ist auch möglich.

Dauer des Vorspiels ca. 30 min.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Der Kandidat/die Kandidatin wählt das erste Stück aus, die Kommission wird die weiteren Werke bis zum Erreichen des Zeitlimits bestimmen.

Prüfung unter didaktischem Aspekt

Als Querschnitt durch die Unterrichtsliteratur sind mindestens 10 Werke aus 7 Bereichen und 4 Schwierigkeitsstufen anzugeben.

Diese Werke sind dann Thema des didaktischen Prüfungsteils:

 

Bereiche

 

  1. Schulen
  2. Etüden
  3. Renaissance
  4. Barock
  5. Klassik/Romantik
  6. Traditionelles Repertoire des 20. Jahrhunderts
  7. Neue Musik

Stufen

 

  1. Elementar
  2. Unterstufe
  3. Mittelstufe
  4. Oberstufe

 

Eines der Werke kann kammermusikalische Form haben.

 

Prüfungsablauf:

Die Prüfung enthält zwei Teile

1) einen verbal rhetorischen Teil von ca. 20  min.

2) eine Lehrdemonstration mit einem/r Schüler/in von ca. 20 min.

Ad 1) Die KandidatInnen sind berechtigt, als Prüfungsbeginn ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren.

Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Werkliste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Ad 2) Die KandidatInnen sollen eine Unterrichtsdemonstration geben, die jedoch nicht einer gesamten Gitarrenstunde entsprechen soll, sondern einen Schwerpunkt setzen, der zum Niveau der SchülerInnen und zum Thema der Unterrichtsdemonstration passt.
 

Prüfungsdauer: ca. 40 Minuten