Institut 18 gegen Covid 19

 

Grundsätzlich gilt das Sicherheitshandbuch des Rektorats. Hier ist eine kurze Zusammenfassung und Ergänzung für die Bereiche, die speziell unser Institut betreffen.

 

Mund- und Nasenschutzmaske tragen

In den allgemeinen Bereichen der Gebäude der mdw ist eine Mund- und Nasenschutzmaske zu tragen.

Krank? Zuhause Bleiben!

Positive Covid-19-Fälle melden

Jeder positive Covid-19-Fall oder jeder Verdachtsfall einer_eines Angehörigen der mdw ist unverzüglich zu melden!

mdw-Angehörige, die von der Gesundheits-behörde über einen Kontakt zu einer COVID-19 positiv getesteten Person verständigt wurden, haben das ebenfalls umgehend zu melden.

- Studierende melden an vr-lehre@mdw.ac.at

- Mitarbeiter_innen melden an vr3@mdw.ac.at.

 

Lehrende führen Anwesenheitslisten!!!

Dokumentation aller Anwesenden (Lehrende, Studierende, Externe).

Bitte die Anwesenheitsliste am Ende des letzten Unterrichtstages in jeder Woche an Silvia schicken (Word oder pdf).

Das ist für die Nachverfolgung im Fall einer Covid-19 Erkrankung wichtig.

Das Rektorat nimmt Kontakt mit Institutsleitung und Lehrenden auf. In diesem Fall ist die Anwesenheitsliste für die Information der Kontaktpersonen wichtig!

Einlasslisten und Anmeldungen im Voraus sind nicht mehr notwendig. 

 

Keine Personenansammlungen

Aufenthalt in den Gängen, vor Übezimmern oder in Aufenthaltsbereichen sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Die Aufzüge sind nur, soweit unbedingt notwendig, und ausschließlich alleine zu benützen.

 

Lüften: Lüften, lüften, lüften: Während eines Unterrichts ist verpflichtend mehrmals zu lüften (Stoßlüften). Alle 2 Stunden für gut 15 Minuten lüften.

 

Unterrichtsverschiebung

Ein Zimmertausch bei Unterrichtsverschiebung bedarf der Genehmigung der Institutsleitung. Bitte E-Mail an erdik@mdw.ac.at.

 

Raumgröße

Die Raumgrößen ist auf https://online.mdw.ac.at/mdw_online/webnav.ini  à Suche à Räume zu finden.

 

Einzelunterricht

Es sind hoffentlich alle Räume groß genug - 20 m2  maximal 2 Personen

Abstand 2 bis 3 m und Lüften

 

Klassenkorrepetition

25-30 m2 max. 3 Pers.

 

Lehrpraxis

Beispiel: bei 4 Studierenden, 1 Lehrperson, 1 LP Schüler in einem 40 m2 Raum ist der Unterricht theoretisch möglich, es ist aber grenzwertig. Im Sicherheitshandbuch ist z.B. Streicherkammermusik bei 40 m2 mit maximal 7 Personen angegeben.

Bläserensembles sind bei 40 mmit 4 Personen angegeben.

Die Lehrpraxis liegt dazwischen, da meist nur eine Person spielt und die anderen mit Abstand zuhören.

Ist der jeweilige Raum zu klein, sollen die nicht aktiven Studierenden per Video am Unterricht teilnehmen (Laptop, Mikrophon).

 

Kleistgasse

in der VS Kleistgasse gelten die dort gültigen Regeln

 

Didaktik

Grundregel: eine Person an einem Tisch mit mindestens einem Meter Abstand. Tische sind nach dem Unterricht mit Desinfektionsmittel von den Studierenden zu reinigen.

Wenn keine Tische vorhanden sind, sind die Sessel so aufzustellen, dass in jede Richtung mindestens 1,5 bis 2 Meter Abstand gehalten wird.

Bei zu geringer Raumgröße muss ein Teil der Studierenden per Video am Unterricht teilnehmen.

 

Kammermusikensembles mit Bläser_innen

Bei 40 m2 max. 4 Personen

 

Das sind die Vorgaben des Rektorats im Sicherheitskonzept.

Wichtig sind möglichst große Abstände, damit sich niemand ansteckt.

 

Klassenabende – Veranstaltungen – Öfentliche Prüfungen  

Da kommen noch genauere Informationen vom Rektorat - siehe Sicherheitshandbuch:

Alle Personen, die an einer Veranstaltung als Besucher_innen oder Ausführende teilnehmen, müssen einen mdw-QR-Code beantragen. Alle Informationen dazu werden zeitgerecht auf https:// www.mdw.ac.at/veranstaltungen veröffentlicht  - siehe Sicherheitshandbuch

Beginnzeit für den jeweiligen Saal beachten - siehe Sicherheitshandbuch

• Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes gilt an der mdw jedenfalls für Besucher_innen ab dem Betreten der Universitätsgebäude bis zum Einnehmen des Sitzplatzes im Veranstaltungssaal. Ab Stufe „Gelb“ ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes auch während der Veranstaltung verpflichtend.

• Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen- Schutzes gilt zudem für das anwesende Personal während der Veranstaltung.

Personenansammlungen am Gang vermeiden. Das gilt sowohl für Veranstaltungen als auch für Lehrveranstaltungen.