Hochbegabtenkurs
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INFORMATION
CURRICULUM
für den Kurs für Hochbegabte
* Tasteninstrumente
* Streich- und andere Saiteninstrumente
* Blas- und Schlaginstrumente
an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
DIE ZIELSETZUNG DES KURSES
Der Kurs dient dem Instrumentalunterricht für hochbegabte Kinder und Jugendliche.
DAUER DES KURSES
Der Kurs dauert bis zum Beginn des Vorbereitungslehrganges an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, aber längstens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag 30.09.).
DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG
Mindestalter: vollendetes 6. Lebensjahr; Stichtag: 1.10. für das Wintersemester bzw. Stichtag 1.3. für das Sommersemester; bestandene Zulassungsprüfung.
ZULASSUNG
Im Rahmen einer kommissionellen Zulassungsprüfung vor einem Prüfungssenat erfolgt die Überprüfung der Kenntnisse am Instrument und der musikalischen Begabung. Die Zusammensetzung des Prüfungssenates erfolgt analog § 76 Abs 1 UG 2002.
DIE LEHRVERANSTALTUNGEN
Pflichtfächer: |
Zentrales künstlerisches Fach andere Saiteninstrumente 2.0 KE |
KE= künstlerischer Einzelunterricht
Der Kurs kann für alle an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien unterrichteten Instrumente angeboten werden.
BESCHREIBUNG DER INHALTE UND METHODEN DER LEHRVERANSTALTUNGEN
Instrumentalunterricht, Gehörschulung und Vermittlung von Grundbegriffen der Musiktheorie im Rahmen des Instrumentalunterrichts, gegebenenfalls unterstützt durch Zusatzprojekte. Altersgemäße Gruppierungen, nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen.
PRÜFUNGSORDNUNG
Nach jeweils 2 Semestern von Kursbeginn an erfolgt ein Vorspiel vor einer Kommission, welches mit einer verbalen Beschreibung kommentiert wird. Zu diesem Zweck ist vom/von der Vortragenden des zentralen künstlerischen Faches für jeden/jede KursteilnehmerIn ein Kursprotokoll zu führen, in dem inklusive der Zulassungsprüfung bis zur Beendigung des Kurses die einstudierten Werke einzutragen sind.
Sollte die Kommission bei diesem Vorspiel zu einer negativen Beschreibung kommen, so kann eine Kontrollprüfung angesetzt werden, die vor einem vergrößerten Prüfungssenat zu erfolgen hat. Kommt der Prüfungssenat neuerlich zu einer negativen Beurteilung, so ist der/die KursteilnehmerIn von der Fortsetzung des Kurses und von der neuerlichen Zulassung ausgeschlossen.
Ab dem 12. Lebensjahr ist alle 4 Semester eine Zwischenprüfung mit einem Prüfungsprogramm, welches verschiedene Stilrichtungen abdecken muss, zu absolvieren. Kommt der Prüfungssenat zu einer negativen Beurteilung, so kann diese Prüfung in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten einmal wiederholt werden. Kommt der Prüfungssenat neuerlich zu einer negativen Beurteilung, so ist der/die KursteilnehmerIn von der Fortsetzung des Kurses und von der neuerlichen Zulassung ausgeschlossen.
Alle 2 Semester kann auf Antrag des Vortragenden zusätzlich ein Vorspiel angesetzt werden.
ZEUGNIS
Die Teilnahme am Kurs wird durch eine Bestätigung beurkundet.
KOSTEN
Pro Semester ist eine Gebühr in der vom Rektorat festgesetzten Höhe zu entrichten.
Die Vizerektorin: o. Univ.-Prof. Barbara Gisler-Haase
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