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Mitarbeiter_in im Uni-Verlag mdwPress inkl. Open-Access-Agenden der mdw (25 WStd.)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 28.05.2025

In der Organisationseinheit Universitätsbibliothek der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist zum ehestmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Mitarbeiter_in
im Universitätsverlag mdwPress
inklusive Open-Access-Agenden der mdw

zu besetzen.

mdwPress, der Open-Access-Wissenschaftsverlag der mdw, wird in Kooperation zwischen Universitätsbibliothek und Forschungsförderung betrieben. Er steht für qualitätsgesicherte Publikationen, die sowohl in „klassischen“ Buch- und Zeitschriftenformaten als auch in rein digitalen und experimentellen Formaten erscheinen können.

Die neue Mitarbeiterin_der neue Mitarbeiter wird für die Verlagskoordination von mdwPress sowie für die Open-Access-Services der mdw zuständig sein.

Beschäftigungsausmaß: 25 Wochenstunden
Vertrag: unbefristet

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 2.524,38 (Verwendungsgruppe IVa, Regelstufe 1) (14 Mal). Bei anrechenbaren Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 2.828,38 brutto/Monat (Regelstufe 2) möglich.

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 28. Mai 2025

Wir bieten:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte laden Sie diese im mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal in PDF-Form hoch. Anders eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

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Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).