Zum Seiteninhalt springen

Universitätsassistent_in (Prae-Doc) für Musikpädagogik (Fachbereich Lehramt) (100 %)

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 05.03.2025

Am Institut für musikpädagogische Forschung und Praxis der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ehestmöglich bzw. spätestens ab 1. September 2025 eine Stelle als

Universitätsassistentin_Universitätsassistent (Prae-Doc)
für Musikpädagogik (Fachbereich Lehramt)

zu besetzen.

Beschäftigungsausmaß: vollbeschäftigt
Vertrag: auf 1 Jahr befristetes Arbeitsverhältnis mit der Option der Verlängerung auf längstens 6 Jahre gem. Kollektivvertrag

Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt mind. € 3.714,80 (14 Mal). Bei tätigkeitsbezogenen Vorerfahrungen ist ein Einstiegsgehalt von max. € 4.403,80 brutto möglich.

Anstellungserfordernisse:

Gewünschte Qualifikationen:

Aufgaben:

Ende der Bewerbungsfrist: 5. März 2025

Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen (Motivationsschreiben, CV, Publikationsverzeichnis, ca. einseitige Beschreibung von Forschungsinteressen/des aktuellen Projekts) sind direkt im Portal in PDF-Form in einer Datei hochzuladen.

Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Die mdw bekennt sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung bestmöglicher Arbeitsbedingungen für das künstlerische und wissenschaftliche Personal sowie des Recruiting. Für diese Bemühungen wurde der Universität das HR Excellence in Research-Label der Europäischen Kommission zuerkannt.

Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.

Die Rektorin: Ulrike Sych

 

Zum Login Zur Registrierung

Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).