Studienassistent_in für Cinematography
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 08.02.2023
Ausschreibung einer Stelle als Studienassistentin_Studienassistent an der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist voraussichtlich ab 1. März 2023 eine befristete Stelle als
Studienassistentin_Studienassistent
für Cinematography
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 11 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 KV
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 654,60 (14 Mal).
Anstellungserfordernisse: Studierende_Studierender einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt des Bachelorstudiums Cinematography bzw. des Masterstudiums Bildtechnik und Kamera
Aufgaben:
- kommunikative Schnittstelle zwischen Kamera- und Lichtverleih/Studierenden/Kamera-Lehrenden
- Unterstützung der Kamera-Lehrenden bei einschlägigen Veranstaltungen wie Gast-Lectures, Exkursionen und größeren Übungen
- Beratung und Unterstützung der Studierenden im Bereich der digitalen Kameratechnik, im Besonderen bei der Vorbereitung von Dreharbeiten (Ausfassen und Zusammenstellen des Equipments)
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Februar 2023
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).