Studienassistent_in für Produktion
Bewerbungsfrist: Mittwoch, 06.07.2022
Ausschreibung einer Stelle als Studienassistent_in an der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
An der Filmakademie Wien – Institut für Film und Fernsehen der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist ab 1. Oktober 2022 eine Stelle als
Studienassistent_in
für Produktion
zu besetzen.
Beschäftigungsausmaß: teilbeschäftigt mit 14 Wochenstunden
Vertrag: auf ein Jahr befristeter Arbeitsvertrag gem. § 30 Kollektivvertrag
Mindestentgelt: Gem. Kollektivvertrag beträgt das monatliche Bruttoentgelt € 773,57 (14 Mal).
Anstellungserfordernis: Studierende_Studierender einer facheinschlägigen Studienrichtung, bevorzugt des Bachelorstudiums Produktion bzw. Masterstudiums Produktion
Aufgaben:
- Betreuung und Unterstützung der Studierenden
- Kommunikation nach innen und außen, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Produktion
- Supervision und Mitwirkung bei der Konzeption und Organisation von Veranstaltungen und Projekten der Filmakademie Wien
Ende der Bewerbungsfrist: 6. Juli 2022
Bewerbungen sind ausschließlich über das mdw-Bewerbungsportal www.mdw.ac.at/bewerbungsportal einzubringen. Sämtliche Unterlagen sind direkt im Portal in PDF-Form hochzuladen.
Die mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien achtet als Arbeitgeberin auf Gleichbehandlung aller qualifizierten Bewerber_innen unabhängig von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder Behinderung.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Die mdw legt großen Wert darauf, einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten, von den zukünftigen Mitarbeiter_innen wird daher die Bereitschaft zu einer Covid-19-Schutzimpfung verlangt.
Sich bewerbende Personen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.
Die Rektorin: Ulrike Sych
Der hier angeführte Text entspricht dem im Mitteilungsblatt kundgemachten rechtsverbindlichen Ausschreibungstext (§ 20 Abs 6 Z 10 Universitätsgesetz).