Ablauf

 

Widmung

Für eine unbefristete oder länger als drei Jahre befristete Stelle muss die fachliche Widmung der Professur im Entwicklungsplan der Universität festgehalten sein.
 

Ausschreibung

Die Stelle einer Universitätsprofessorin_eines Universitätsprofessors wird vom Rektorat öffentlich ausgeschrieben. Der Ausschreibungstext darf nicht auf bestimmte Personen zugeschnitten sein und muss klare spezifische Anstellungserfordernisse und zusätzlich gewünschte Qualifikationen enthalten. Die Ausschreibungsfrist hat mindestens drei Wochen zu betragen und hat dabei die Möglichkeiten des Senats zur zeitgerechten Einsetzung der Berufungskommission zu berücksichtigen.
Verpflichtend sind die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität und eine internationale, zumindest EU-weite Schaltung (derzeitige Praxis: Internet - Job-Portal der Europäischen Kommission EURAXESS). Zusätzlich muss von dem Institut, dem die Stelle zugeordnet ist, die Ausschreibung in mindestens einem maßgeblichen internationalen Medium (Online-Plattform, Online-Journal, Fachzeitschrift, angesehene Qualitätszeitung) veröffentlicht werden. Die Stellenausschreibungen für Universitätsprofessuren sind im digitalen mdwBewerbungsportal auffindbar.
 

Bewerbung

Die Bewerbung samt aller Unterlagen für die Stelle einer Universitätsprofessorin_eines Universitätsprofessors erfolgt ausschließlich elektronisch über das mdwBewerbungsportal. Nach erfolgreichem Hochladen der Bewerbungen erhalten die Bewerber_innen ein Bestätigungsmail.
In das Berufungsverfahren können auch Künstler_innen oder Wissenschaftler_innen, die sich nicht beworben haben, sowohl von der Kommission als auch von der_dem Rektor_in als Kandidat_innen einbezogen werden. Wichtig dabei ist, dass diese Personen der Aufnahme in das Verfahren zustimmen. Sie müssen ihre Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal hochladen und sich denselben Verfahrensregeln und Abläufen unterziehen wie alle anderen Bewerber_innen.
Sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist weniger als drei Bewerbungen von qualifizierten Frauen eingelangt, die die gesetzlichen Voraussetzungen und Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, hat die Kommission dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in schriftlicher Form nachzuweisen, dass Frauen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, zur Bewerbung angeregt wurden, um die erforderliche Zahl von mindestens drei Bewerbungen zu erreichen. Sind die nachgewiesenen Maßnahmen nicht ausreichend, ist die Ausschreibung zu wiederholen.
 

Berufungskommission

Der Senat der mdw beschließt die Zusammensetzung der Berufungskommission nach Einholung von Empfehlungen des Fachbereichs, vor allem des ausschreibenden Instituts.
Innerhalb der Berufungskommission stellen ex lege die Universitätsprofessor_innen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied (die Studierenden werden von der Hochschüler_innenschaft entsandt). Daher bewährt sich derzeit die Zusammensetzung aus 5 Professor_innen, 2 Vertreter_innen der Personengruppe der Universitätsdozent_innen und der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter_innen sowie 2 Studierenden. Es ist möglich, dass eine externe Person einer anderen Universität oder postsekundären Bildungseinrichtung (national oder international) Mitglied der Berufungskommission ist. Bei der Zusammensetzung ist die gesetzliche Frauenquote von derzeit 50% zu beachten, zu deren Einhaltung alle Kurien beizutragen haben.
Die Berufungskommission hat nach einem festgelegten Prozedere einen Besetzungsvorschlag mit den drei am besten geeigneten Kandidat_innen zu erstellen. Für das gesamte Verfahren und auch nach dessen Beendigung gilt für alle Kommissionsmitglieder die Verpflichtung zur Geheimhaltung („Amtsverschwiegenheit“). Antidiskriminierung und Gleichbehandlung stellen das gesamte Verfahren hindurch leitende Grundsätze für das Handeln der Kommission dar.
 

Gutachter_innen

Zur Begutachtung der von der Berufungskommission ausgewählten Bewerber_innen sind zumindest 2 Gutachter_innen (davon mind. 1 extern) durch die Professor_innen im Senat auf Empfehlung der Professor_innen des jeweiligen Fachbereichs zu bestellen. Es hat sich bewährt, zumindest drei Gutachter_innen zu bestellen.
Die Gutachter_innen haben die Eignung für die ausgeschriebene Stelle zu beurteilen. Die Gutachten dürfen keinerlei diskriminierende, unsachliche oder die private Situation der Bewerber_innen betreffende Äußerungen enthalten.
 

Präsentation / Hearings

Die Kommission entscheidet aufgrund der Gutachten, wer zu einer Präsentation/einem Hearing eingeladen wird, und kann nur sachlich gut begründet von den dort vertretenen Ergebnissen abgehen. Die Präsentationen/Hearings sind jedenfalls dem Fachbereich und dem fachlich nahestehenden Bereich der mdw anzukündigen.
Nach den Präsentationen/Hearings hat die Berufungskommission einen begründeten Besetzungsvorschlag auf Grund der Gutachten und Stellungnahmen zu erarbeiten. Dieser muss spätestens sieben Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist vorliegen und hat die drei für die Besetzung der Stelle am besten geeigneten Kandidat_innen zu enthalten. Dabei sind Nachvollziehbarkeit und ausführliche Begründung wesentlich.
 

Entscheidungsphase der Rektorin

Jedes Berufungsverfahren wird einer detaillierten juristischen und inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Wenn der Besetzungsvorschlag nicht die am besten geeigneten Kandidat_innen enthält, hat ihn die_der Rektor_in an die Berufungskommission zurückzuverweisen (§ 98 Abs 8 UG).
Nach erfolgter Überprüfung trifft die Rektorin die Auswahlentscheidung aus dem Besetzungsvorschlag der Berufungskommission und informiert davon den Betriebsrat und den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen. Im Fall des positiven Ausgangs der Berufungsverhandlung schließt die Rektorin mit der_dem ausgewählten Kandidatin_Kandidaten den Arbeitsvertrag ab.
 

Dienstantritt

Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung für Personalmanagement zur Verfügung.

 

 

Übersicht Ablauf Berufungsverfahren nach § 98 UG