Wichtige Informationen für die Mitbelegung an der mdw

 

Wenn Sie erstmals an der mdw eine Mitbelegung machen wollen, legen Sie einen Bewerber:innen-Account unter online.mdw.ac.at an.

Sie erhalten nach der erfolgreichen Anmeldung eine E-Mail, bitte bestätigen Sie diese. Danach wählen Sie "Anmeldung zur Zulassungsprüfung", danach "Bewerbung erfassen".

Hier wählen Sie bitte bei der Auswahl der Studien "sonstiges Studium: UT 990 - Besuch einzelner Lehrveranstaltungen"

Senden Sie bitte während der Zulassungsfrist das aktuelle Studienblatt Ihrer "StammUniversität" sowie eine Kopie des Studierendenausweis jener Universität an mitbelegung@mdw.ac.at mit.

Für jedes weitere Semester müssen Sie nur mehr das aktuelle Studienblatt Ihrer "StammUniversität" an die mailadresse mitbelegung@mdw.ac.at übermitteln.

 

Folgende Regelungen gelten für den Besuch von Lehrveranstaltungen für mitbelegende Studierende:

Mitbeleger:innen  können ausschließlich folgende Lehrveranstaltungen besuchen:

  • Lehrveranstaltungen mit den LV-Arten Vorlesung, Proseminar und Seminar sowie  Vorlesung mit Seminar, Vorlesung mit Konversatorium, Konversatorium, Vorlesung mit Übung. Bitte beachten Sie, dass die eventuell bestehenden sonstigen Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltungen auch erfüllt sein müssen.
  • Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb der deutschen Sprache dienen (meist UEs)
  • Alle Lehrveranstaltungen der folgenden Institute
    • Institut für Musikwissenschaft und Interpretationsforschung - Institut 3
    • Institut für musikalische Akustik - Wiener Klangstil (IWK)- Institut 22
    • Institut für Musiksoziologie – Institut 23
    • Institut für Kulturmanagement und Gender Studies (IKM) – Institut 24

Lehrveranstaltungsnummern dieser Institute beginnen jeweils mit der Institutsziffer und sind daher eindeutig erkennbar, z.B. 03.xxxx, 22.xxxx, 23.xxxx und 24.xxxx

 

Alle anderen Lehrveranstaltungen können nicht gemeldet werden, da für deren Besuch im Rahmen des Studiums bzw. die Ablegung von Prüfungen ausnahmslos die künstlerische Eignung durch eine Zulassungsprüfung nachzuweisen ist.

 

In jedem Fall besteht kein Recht auf das Üben in den Räumlichkeiten der mdw!