Einreise – Aufenthalt – Visa

Informationen für Studierende aus Drittstaaten (nicht EU / EWR / Schweiz)

Der Aufenthaltstitel für Studierende wird ausgestellt für:

  • Alle ordentlichen Studien an der mdw (BA-, MA-, Diplom-, Doktoratsstudien)
  • Universitätslehrgänge gemäß § 56 UG mit mindestens 40 ECTS (ausgenommen Sprach-Lehrgänge, z.B. mit dem Deutsch-Lehrgang alleine erhält man keinen Aufenthaltstitel)
  • Alle Vorbereitungslehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
  • Alle Hochbegabtenlehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS
  • Alle postgradualen Lehrgänge, die als Universitätslehrgänge eingerichtet sind mit mindestens gesamt 40 ECTS

Bitte informieren Sie sich vor der Zulassungsprüfung über die Bedingungen, die für Sie persönlich für die Einreise nach Österreich und einen Aufenthalt als "Student_in" gelten.

Wichtig ist, dass Sie entsprechende Anträge bei Behörden frühzeitig stellen, da die Bearbeitung relativ lange dauern kann.

Sehr wichtig ist es auch, dass Sie alle Unterlagen beilegen, die erforderlich sind. Lesen Sie sich dazu bitte die Informationen auf der Website der Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) genau durch sowie die Information der Magistratsabteilung 35 (MA 35) für Wien.

Nach Ihrer Antragstellung für einen "Aufenthaltstitel - Student" und bevor Sie nach Österreich einreisen, teilen Sie bitte der Aufenthaltsbehörde (in Wien: MA 35) unbedingt mit:

  • Datum der Einreise
  • Welches Einreisevisum Sie haben (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage)
  • Wann Ihr Einreisevisum (Visum D, Touristenvisum, oder visafreie Einreise für 90 Tage) endet (Datum)

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an studierendenvisa@mdw.ac.at