Masterstudium Orgel Konzertfach

 

(Prüfungsanforderungen für das MasterstudiumOrgel Konzertfach
Beschlussfassung der Stuko für den Bereich „Tasteninstrumente, Orgelforschung und Kirchenmusik: 18.05.2016; 17.01.2018)

Zulassungsprüfung

 

a) Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das Masterstudium Orgel Konzertfach, somit der Feststellung der instrumentalen und musikalischen Vorkenntnisse am Instrument.

Bei der Zulassungsprüfung werden von der Prüfungskommission technische Fähigkeiten, musikalische Begabung und die Fähigkeit zu Ausdruck und Gestaltung beurteilt, die eine Berufslaufbahn als Konzertorganistin/Konzertorganist erwarten lassen.

b) Die Zulassung zum Masterstudium Orgel Konzertfach setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums für Orgel Konzertfach oder eines facheinschlägigen Studiums [Ein facheinschlägiges Studium ist beispielsweise ein Bachelorstudium IGP Orgel, ein Bachelorstudium evangelische oder katholische Kirchenmusik, ein Bachelorstudium Cembalo Konzertfach mit Schwerpunkt Orgel] an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie die positive Absolvierung sämtlicher Teile der Zulassungsprüfung für das Masterstudium Orgel Konzertfach voraus.

c) Die Zulassungsprüfung erfolgt durch ein Vorspiel an der Orgel. Das geforderte Prüfungsprogramm ist mit der Anmeldung zur Zulassungsprüfung schriftlich einzureichen. Die Rahmenbedingungen zur Programmwahl sind vom zuständigen entscheidungsbefugten Kollegialorgan für Studienangelegenheiten aufgrund von Anträgen der FachvertreterInnen des Instituts für Orgel, Orgelforschung und Kirchenmusik zu beschließen. Diese Beschlüsse sind auf geeignete Weise auf der Webseite der mdw zu veröffentlichen.

d) Bei der Zulassungsprüfung wird im Zuge des Vorspiels an der Orgel ein Orientierungsgespräch mit der Prüfungskommission geführt, das fachspezifische Themen, Motivation für das Studium sowie individuelle berufliche Zielvorstellungen beinhaltet.

e) Die Wahl des repertoiremäßigen Schwerpunktes (Allround-Repertoire, Alte Musik, Romantik oder Moderne) ist beim Orientierungsgespräch bekannt zu geben.

 

Orgelliteraturliste für die Zulassungsprüfung im zentralen künstlerischen Fach Orgel:

Voraussetzung zur Zulassungsprüfung ist die Einreichung einer Literaturliste nach unten angegebenen Kriterien. Aus dieser wählt der Prüfungssenat Werke zum vollständigen oder teilweisen Vortrag aus.  Ein Werk aus dieser Literaturliste stellt die Kandidatin/der Kandidat nach freier Wahl vor:
 

  • Zwei vor 1700 komponierte Werke unterschiedlicher Stilistik, eines davon mit obligatem Pedal
  • Drei Werke von J. S. Bach
    a)
    eine freie Komposition (Typus „Präludium und Fuge“),
    b) ein Triosatz (Choralbearbeitung oder Triosonatensatz)
    c) eine Choralbearbeitung mit koloriertem Cantus firmus
  • Ein Werk, komponiert zwischen 1800 und 1930 von etwa 15 minütiger Dauer
  • Ein nach 1930 komponiertes Werk
  • Ein Werk eines nach 1930 geborenen Komponisten

 

 


 

 

Studienabschließende, kommissionelle Masterprüfung    

 

a) Das Masterstudium Orgel Konzertfach wird mit einer kommissionellen Masterprüfung am Ende des vierten Semesters abgeschlossen. Sie dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife und findet als kommissionelle Prüfung (Vorspiel) in zwei Teilen - in Form einer internen Repertoireprüfung und eines öffentlichen Konzertes - vor einer Prüfungskommission statt. Prüfungsfach der kommissionellen Prüfung ist das zentrale künstlerische Fach Orgel.

Aufgrund des gewählten repertoiremäßigen Schwerpunktes ergeben sich folgende Spezialisierungen:

A) Allround-Repertoire
B)
Alte Musik

C) Romantik

D) Moderne

b) Voraussetzung für den Antritt zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Curriculum hierfür vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positiv beurteilte Masterarbeit.

Für den zweiten Teil der Masterprüfung - das öffentliche Konzert - wird die positive Absolvierung der kommissionellen internen Repertoireprüfung vorausgesetzt.

c) In Absprache mit der Lehrerin/dem Lehrer des zentralen künstlerischen Faches Orgel hat die Kandidatin/der Kandidat ein Prüfungsprogramm auf Basis der möglichen Repertoirespezialisierungen vorzubereiten. Dieses ist der/dem Vorsitzenden des Prüfungssenates spätestens zwei Wochen vor dem internen Repertoireprüfungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen und hat Datum und Unterschrift der Studierenden/des Studierenden und der Lehrerin/des Lehrers des zentralen künstlerischen Faches Orgel zu beinhalten.

 

Repertoireanforderungen

Für die kommissionelle interne Repertoireprüfung und die öffentliche, als Konzert stattfindende Masterprüfung gelten je nach gewähltem Schwerpunkt - wie unten ersichtlich - differenzierte  Repertoireanforderungen.

Die jeweilige Repertoireliste ist der Prüfungskommission zwei Wochen vor dem Termin der internen Repertoireprüfung zu übermitteln, wobei anzugeben ist, welche Werke in der öffentlichen Masterprüfung gespielt werden sollen. Hinsichtlich der internen Repertoireprüfung kann die Kandidatin/der Kandidat, ein Wahlstück (oder den Teil eines mehrsätzigen Werks) in der Länge von höchstens zehn Minuten selbst auswählen. Alle anderen zu spielenden Werke werden von der Prüfungskommission festgelegt und der Kandidatin/dem Kandidaten eine Woche vor dem Termin der internen Repertoireprüfung mitgeteilt. Die Reihung der Werke bestimmt die Kandidat/der Kandidat.

Die Dauer der internen Repertoireprüfung beträgt ca. 45 Minuten. Die Dauer der öffentlichen Masterprüfung kann variabel gestaltet werden, je nach Einsatz des ausgewählten Instruments/ der ausgewählten Instrumente. Die reine Spielzeit soll 50 Minuten nicht unterschreiten.

 

      A) Schwerpunkt Allround-Repertoire
 

  1. Drei vor 1700 komponierte Werke aus unterschiedlichen Landschaftsstilen
  1. J. S. Bach:
  1. Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
  2. Eine Partita bzw. in der Dauer gleichzuhaltende Anzahl von Choralbearbeitungen und Einzelstücken (Fugen, Allabreve, Pastorella etc.)
  3. Eine Triosonate
     
  1. Ein von einem anderen Komponisten stammendes, zwischen 1730 und 1830 entstandenes Werk für Tasteninstrumente (Kammermusik mit obligater Orgel bzw. Orgelkonzert möglich)
     
  1. Zwei Werke der Romantik bzw. Spätromantik, also zwischen 1830 und 1930 komponiert, aus unterschiedlichen Stillandschaften (eines davon von 15 – 20 Minuten Dauer)

    a) Eines zwischen 1830 und 1890 entstanden (z.B. Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Reubke, Franck)
    b) Eines zwischen 1890 und 1930 entstanden (z.B. Reger, Widor, Vierne, Schmidt)

 

  1. Zwei Werke des 20. bzw. 21. Jahrhundert, aus unterschiedlichen Stilrichtungen (eines davon von 15 – 20 Minuten Dauer):
  1. Eines zwischen 1930 und 1970 entstanden
  2. Eines nach 1970 entstanden

 Zur Beachtung:

  • Ein Werk aus Kat. 1) oder 3) soll aus dem Donauraum stammen.
  • Ein Werk wird der Kandidatin/dem Kandidaten zwei Wochen vor der Prüfung als Aufgabe gestellt, neu einzustudieren („Pflichtstück“),  und wird selbstständig erarbeitet.

 

    B) Schwerpunkt Alte Musik

  1. Ein vor 1600 komponiertes Werk, aus einer in den Kategorien 2) und 3) nicht vertretenen Stillandschaft
     
  2. Zwei vor 1700 komponierte Werke aus dem romanischen Kulturkreis (französische, italienische, iberische Musik)

 

  1. Zwei vor 1700 komponierte Werke aus dem protestantisch-angelsächsischen Kulturkreis (norddeutsche, niederländische,  englische Musik)
     
  2. Ein vor 1700 komponiertes Werk aus dem Donauraum (z.B. Froberger, Kerll, Muffat)
     
  3. J. S. Bach:

  • Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
  • Eine Partita oder sechs große Choralvorspiele (Schübler-Choräle, Leipziger Choräle, Clavierübung III. Teil)
  • Eine Triosonate
  • Ein Concerto bzw. anderes in der Dauer gleichzuhaltendes freies Werk bzw. Solopart  aus einer Kantate mit obligater Orgel

6. Ein von einem anderen Komponisten stammendes, zwischen 1730 und 1830 entstandenes Werk für Tasteninstrumente (z.B. D. Scarlatti, C. P. E. Bach, W. A. Mozart)

 

Zur Beachtung:

  • Ein Werk der Kategorie 1) bis 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.                      
  • In der Kategorie 5d oder 6) ist auch ein kammermusikalisches Werk mit obligatem  Orgelpart aufführbar.

                     

C) Schwerpunkt Romantik

 

  1. J. S. Bach:
  1. Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)
  2. Eine Triosonate
  3. Ein koloriertes Choralvorspiel

 

  1. Ein von einem anderen Komponisten stammenden, zwischen 1730 und 1830 entstandenes  Werk für Tasteninstrumente (z.B. D. Scarlatti, C. P. E. Bach, W. A. Mozart)
     
  1. Zwei zwischen 1830 und 1890 entstandene Werke aus unterschiedlichen Stillandschaften, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (z.B. Mendelssohn-Bartholdy, Liszt, Reubke, Franck)

 

  1. Zwei zwischen 1890 und 1930 entstandene Werke aus unterschiedlichen Stillandschaften, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (z.B. Reger, Widor, Vierne, Schmidt…)

 

  1. Ein zwischen 1930 und 1970 entstandenes Werk

 

Zur Beachtung:

  • Ein Werk der Kategorie 3) oder 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/ dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.
  • Als Werk der Kategorie 3) oder 5) kann ein auch Kammermusikstück mit anderen Instrumenten oder Stimmen gelten  (zB. Rheinberger, Karg-Elert, Vierne…)

 

D) Schwerpunkt Moderne

 

  1. J. S. Bach:

a)   Ein zweisätziges Werk (Typus „Präludium und Fuge“)

b)   Eine Triosonate

c)   Ein koloriertes Choralvorspiel

 

  1. Ein zwischen 1830 und 1930 entstandenes Werk der Romantik bzw. Spätromantik von 10–15 Minuten Dauer

 

  1. Zwei zwischen 1930 und 1950 entstandene Werke unterschiedlicher Stilistik, eines davon) von 15–20 Minuten Dauer (zB. Messiaen, Alain, Duruflé, Hindemith, David, Schönberg)

 

  1. Zwei zwischen 1950 und 1999 entstandene Werke unterschiedlicher Stilistik bzw. Textur, eines davon von 15–20 Minuten Dauer (zB. Heiller – Fantasia super Salve Regina und  Berio – FA-SI oder Schiske-Toccata op. 38 und Xenakis-Gmeorrh)
     
  2. Ein nach 2000 entstandenes Werk. (Eine Zusammenarbeit mit KomponistInnen bzw. Kompositionsstudierenden soll hier gefördert werden)

 Zur Beachtung:

  • Ein Werk der Kategorien 4) oder 5) soll ein Kammermusikstück mit anderen Instrumenten oder Stimmen sein, ggf. auch Elektronik.
  • Ein Werk der Kategorien 3), 4) oder 5) soll in Österreich entstanden sein.
  • Ein Werk der Kategorie 3) oder 4) wird zwei Wochen vor der Prüfung der Kandidatin/dem Kandidaten als Aufgabe gestellt („Pflichtstück“) und wird selbstständig erarbeitet.

 

Weitere Informationen zum Studium finden Sie auf der website des Studiencenters