IGP Masterstudium – Kontrabass
Informationen zum Studium unter https://www.mdw.ac.at/1325/

Studienziel:
Heranbildung von hochqualifizierten Instrumental(Gesangs)pädagogInnen für die Lehrtätigkeit an Lehranstalten und im freien Beruf. Die AbsolventInnen sollen fähig sein, den sich wandelnden Anforderungen der Berufspraxis gerecht zu werden. Ausbildungsziel dieses zweiten Studienabschnittes ist daher die Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fertigkeiten sowie die Fähigkeit zur selbständigen künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.

Lehrtätigkeit:
Instrumental- bzw. Gesangsunterricht an Lehranstalten und im freien Beruf auf allen Ausbildungsstufen.

Das Masterstudium wird nur jenen Studierenden empfohlen, von denen die Beherrschung des Instrumentes auf höchsten Niveau (nahe Konzertfach) nach Abschluss des Studiums erwartet werden kann.

Zulassungsprüfung

- ein schneller und ein langsamer Satz eines klassischen Konzerts, mit Kadenz (mindestens im Schwierigkeitsgrad von C. Ditters von Dittersdorf, Konzert in D-Dur)

- ein Satz eines romantischen Konzerts oder einer Sonate (Misek, Bottesini,
Koussevitzky)

- ein langsamer und ein schneller Satz einer Gambensonate von J.S. Bach oder eines Werkes nach 1970

- ein Werk nach Wahl


Masterprüfung:

  1. Eine Barocksonate im Schwierigkeitsgrad der Gambensonaten von J.S. Bach.
  2. Ein klassisches Konzert.
  3. Eine Sonate aus dem Zeitraum Romantik bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
  4. Ein Konzert des 19.Jahrhunderts im Schwierigkeitsgrad von
    G. Bottesini´s Konzert in h-moll.
  5. Ein zeitgenössisches Werk, das sich stilistisch deutlich von den Werken des traditionellen Repertoires abhebt.
  6. Ein Kammermusikwerk (jede Besetzung außer Kontrabass und Klavier).

Es sind jeweils ganze Werke vorzubereiten.

Das Kammermusikwerk sowie ein weiteres Werk des künstlerischen Programms ist im Rahmen eines öffentlichen Konzertes (Mindestspieldauer 45 Minuten) zu spielen. Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Teil ist die positive Beurteilung der ersten Teilprüfung.

Das Programm muss ein Werk aus den persönlichen Schwerpunktbildungen des Studierenden enthalten (kann bei der Prüfung erläutert werden).

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfung unter didaktischem Aspekt:

Allgemeine Prüfungskriterien:

Die Prüfung unter instrumentaldidaktischem Aspekt soll einerseits ein umfassendes theoretisches und praktisches Wissen und Können zum Ausdruck bringen und andererseits die Fähigkeit zum Denken in größeren Zusammenhängen erkennen lassen. Es kommt auf das sinnvolle Herangehen an pädagogische und didaktische Fragestellungen an und auf die Fähigkeit, mit einem/einer SchülerIn als Lehrer/Lehrerin sinnvoll arbeiten zu können. Der/die Kandidat/in sollte auch in der Lage sein, instrumentaltechnische Details am Instrument direkt zu demonstrieren, und den Kontrabass deshalb zur Prüfung mitnehmen.

Die Prüfung umfasst 2 Teile:

1) Werkliste

Die bei der Prüfung vorzulegende Liste muss 2 Werke umfassen, wobei ein Unterrichtswerk enthalten und ein Werk Bestandteil des künstlerischen Programms sein kann.

Ein Werk aus der Liste kann entfallen, wenn stattdessen ein bereits ausgereiftes unterrichtsbezogenes Projekt (beispielsweise ein in Planung befindlicher bzw. bereits abgehaltener Workshop) vorgestellt und erläutert wird.

Erwartet wird eine unter Einbeziehung des kulturgeschichtlichen Umfeldes vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Werken.

2) Unterrichtsdemonstration

Der/die KandidatIn soll eine Unterrichtsdemonstration in Form einer mindestens 20 minütigen Lehrprobe geben. Er/sie soll dabei auf den/die LehrschülerIn und dessen/deren aktuelles Können eingehen sowie u.a. instrumentaltechnische, musikalische und stilistische Aspekte in adäquater Weise thematisieren und eine deutlich erkennbare Veränderung des/der LehrschülerIn bewirken.

Auswahl der LehrschülerIn:

Der/die LehrschülerIn wird von der Prüfungskommission (i.V. durch das Hellmesberger-Institut) ausgewählt und soll im Können ca. zwischen dem Niveau der Zulassungserfordernisse für das ME Studium und jenem des Bakkalaureatsstudiums von IGP liegen.

Prüfungsablauf:

Der/die KandidatIn ist berechtigt, als Prüfungsbeginn die Unterrichtsdemonstration zu wählen bzw. ein eigenes Thema, das sich auf die Werkliste bezieht, zu erörtern und darüber frei zu referieren. Die Prüfungskommission stellt danach zu weiteren Werken der Liste Fragen, deren Beantwortung ebenfalls in freier Rede erfolgen muss.

Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.

Prüfungsdauer: ca. 45 Minuten