Schwerpunkt Erweiterndes Instrument  IGP - Gitarre

Studienplatz:

Die Anmeldung zum Erweiternden Instrument erfolgt über das Studiendekanat der Pädagogik unter https://www.mdw.ac.at/stdmp/igp-ba-studienplan-schwerpunkt/

Auch eine positiv absolvierte Zulassungsprüfung ist keine Studienplatzgarantie, die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Studienplätze.

Studienziel:
Schwerpunkte dienen der Ergänzung bzw. Vertiefung im Studium. Ziel des Schwerpunktes Erweiterndes Instrument ist der Erwerb von ausreichenden Grundkenntnissen am 2. Instrument (entsprechend ME 1. Instrument). Die pädagogischen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktes sollen in Verbindung mit dem Transfer aus der Lehrbefähigung am Hauptinstrument Grundvoraussetzungen für eine Unterrichtstätigkeit im Bereich des Anfänger- und Grundstufenunterrichtes schaffen.

Voraussetzungen:
Die Wahl des Schwerpunktes „Erweiterndes Instrument“ setzt Vorkenntnisse voraus, die den Zulassungskriterien von ME 1. Instrument entsprechen. Diese Vorkenntnisse sind von einer Kommission zu überprüfen.

Überprüfung der Vorkenntnisse:

Erweiterndes Instrument (entspricht ME 1. Instrument und IME 2. Instrument):

Drei Vortragsstücke aus verschiedenen Stilepochen mittleren Schwierigkeitsgrades (Spielzeit mindestens 10 Minuten). An Stelle eines Stückes aus dem Bereich der Neuen Musik kann auch eine Improvisation oder Komposition aus dem Bereich der Popularmusik vorgetragen werden.

Abschlussprüfung (entspricht Bachelorprüfung ME 1. Instrument und IME 2. Instrument):

  1. Zwei Etüden im Schwierigkeitsgrad von Brouwer, Sor op. 60, Villa-Lobos 8
  2. Drei Sätze aus einer barocken Suite (Bach, Weiss, Brescianello, Visee)
  3. Werk aus Klassik oder Romantik, Dauer mindestens 5 Minuten
  4. Werk des 20. oder 21. Jhdts, das sich deutlich von der spanisch-
    lateinamerikanischen Literatur unterscheidet, Mindestdauer
    5 Minuten
  5. Ein Stück freier Wahl, evtl. auch Kammermusik mit anderen Instrumenten

    Das gewählte künstlerische Programm ist in ausgedruckter Form bei der Prüfung vorzulegen.