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- Zur Entlehnung benötigen Studierende
ihren gültigen Studienausweis
- Alle anderen Benützerinnen und Benützer erhalten gegen Vorlage
eines Lichtbildausweises und des Meldezettels sowie einer Jahresgebühr
in der Höhe von € 15.- eine Entlehnkarte
- Benützerinnen und Benützer unter 18 Jahren benötigen
eine Haftungserklärung
(PDF) ihrer Eltern
- Die Entlehnfrist beträgt
bei Noten 2 Monate und bei Büchern 1 Monat (mit Verlängerungen höchstens 4 Monate) , bei Überschreitung
werden Mahn- und Überschreitungsgebühren
fällig
- Den Entlastungsstempel für die Exmatrikulation erhält man
am Entlehnschalter
Wann kann ich ein bestelltes
Buch abholen?
| BEREITSTELLUNGSZEITEN |
| Bestellung bis |
10.00 12.00 14.00 |
| Bereitstellung ab |
11.00 13.00 15.00 |
montags und mittwochs zusätzlich |
| Bestellung bis |
16.00 |
| Bereitstellung ab |
17.00 |
in der unterrichtsfreien
Zeit |
| Bestellung bis |
11.00 |
| Bereitstellung ab |
12.00 |
Nach 15 00 bzw. 17 00 Uhr bestellte Werke sowie Werke der Signaturengruppe
1 - 10.000 werden am folgenden Tag ab 9.00 Uhr bereitgestellt |
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