Körperliche Berührung im Unterricht

 

Grundsätzlich ist der Unterricht so zu gestalten, dass die Würde aller Universitätsangehörigen respektiert und nicht verletzt wird.

Im künstlerischen Unterricht kann es durchaus vorkommen, dass manche Lehrkräfte aus fachlichen Gründen Studierende anfassen, z.B. um Atmung, Körperhaltung und Bewegung zu korrigieren, und daher die in Europa übliche körperliche Distanz von ca. einem Meter nicht wahren.

Die Übergänge zu körperlichen Grenzverletzungen und (sexuellen) Übergriffen sind dabei fließend. Insbesondere Settings wie musikalischer Einzelunterricht, in dem es meist keine Zeug_innen gibt, und die damit oft verbundenen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnisse begünstigen dies zusätzlich. Dies macht es für Betroffene oft schwer, die Grenze zu ziehen.

 

Generell gilt, körperliche Berührungen sind nur gestattet, wenn:
 

  • die Lehrkraft fachlich genau erklärt, warum die_der Studierende körperlich berührt werden soll,
  • die Lehrkraft vorab sagt, wo sie berühren möchte,
  • die Lehrkraft fragt, ob die_der Studierende die körperliche Berührung gestattet, und
  • die_der Studierende die körperliche Berührung gestattet.

 

Nein heißt Nein!

Studierende, die keine körperlichen Berührungen im Unterricht wollen, dürfen nicht angefasst werden und die körperliche Distanz von mindestens einem Meter ist von den Lehrenden einzuhalten!

Körperliche und sexuelle Grenzverletzungen sind niemals die Schuld des Opfers!

Falls Sie von Lehrkräften unterrichtet werden, die Ihr Nein ignorieren und die körperliche Distanz von mindestens ein Meter nicht wahren, wenden Sie sich bitte an den AKG. Wir helfen Ihnen!

 

Wir handeln rasch und diskret

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!

 

 

Literaturhinweis


Freia Hoffmann (Hg., 2006): Panische Gefühle. Sexuelle Übergriffe im Instrumentalunterricht. Mainz: Schott.