Deutschkenntnisse im Unterricht

 

Studierende, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache gelernt haben und lernen, sind immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass Lehrende vor allem in wissenschaftlichen und musikpädagogischen Fächern eine Verbesserung von Deutschkenntnissen einfordern, da die Alltagssprache nicht immer ausreichend ist, um dem Unterricht zu folgen.

Wenn Sie an der mdw ein Studium absolvieren möchten, beachten Sie bitte die Spracherfordernisse der einzelnen Studienrichtungen. Die Angaben beziehen sich dabei jeweils auf die Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen:
 

  • für Diplomstudien Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
  • für Bachelorstudien Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1
  • für Masterstudien Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
  • für das Doktoratsstudium Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1

Sofern im Vorlesungsverzeichnis Deutsch als Unterrichtssprache angegeben ist, ist die Abhaltung des Unterrichts in Deutsch keine Diskriminierung. In diesem Fall besteht kein Recht auf einen anderssprachigen Unterricht. Im Einzelfall kann der Unterricht oder die Abschlussarbeit aber in einer anderen Sprache abgehalten oder verfasst werden, sofern die_der Lehrende (und die anderen Kursteilnehmer_innen) einverstanden sind.

Das Referat für die Anliegen ausländischer Studierenden der hmdw bietet zur Unterstützung des Spracherwerbs ein Sprach- und Kulturtandem für Studierende an.

Sollten Sie sich wegen Ihrer Deutschkenntnisse diskriminiert fühlen, z.B. weil im Unterricht viel höhere Sprachniveaus vorausgesetzt werden, als der Studienführer festlegt, weil Sie abschätzige Behandlung aufgrund ihrer Deutschkenntnisse erfahren, oder weil der_die Lehrende im Dialekt spricht, wenden Sie sich bitte an den AKG. Wir helfen Ihnen gerne.

Wir handeln rasch und diskret!

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet!