Teil A:
1) schriftlich:
  • Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz, ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen, Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen).
  • Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre und Repertoirekunde).
  • Klausur für Formanalyse, mit einer Orchesterpartitur aus der Wiener Klassik
2) praktisch:
  • Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung, tonal oder/und atonal).
  • Vortrag eines vorbereiteten einfachen Vokalstückes
Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.

Teil B:
  • Einfacher Blattspieltest am Klavier
  • Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren Schwierigkeitsgrades nach Wahl und eines selbstgewählten Stückes mittlerer Schwierigkeitsgrad. Auf Wunsch des Kandidaten zusätzlich auch Vortrag auf einem anderen Instrument als Klavier.
  • Dirigieren: Die Dirigierprüfung soll nach Möglichkeit in Form einer Probe mit einem Streichquartett oder kleinen Ensemble bzw. Vokalensemble stattfinden. Aus einer Gruppe von den Kandidaten bei der Anmeldung bekanntgegebenen Werken wird von der Prüfungskommission ausgewählt.
  • Gespräch mit dem Kandidaten über allgemeine Musikkultur, Repertoirekunde.
Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen.

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