Teil A:
1) schriftlich: |
- Gehörtest (Intervalle, Akkorde und Kadenz,
ein- und zweistimmige Diktate, rhythmisches Diktat, Fehler erkennen,
Klangfarben und Stilrichtungen zuordnen).
- Theorietest (Tonsatz, Partiturkunde, Formenlehre
und Repertoirekunde).
- Klausur für Formanalyse, mit einer Orchesterpartitur
aus der Wiener Klassik
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| 2) praktisch: |
- Blattsingen (mit und ohne Klavierbegleitung,
tonal oder/und atonal).
- Vortrag eines vorbereiteten einfachen Vokalstückes
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Das erfolgreiche Bestehen dieses Prüfungsteiles
ist Voraussetzung für die Zulassung zum letzten Prüfungsabschnitt.
Teil B: |
- Einfacher Blattspieltest am Klavier
- Klaviervortrag einer Beethoven-Sonate mittleren
Schwierigkeitsgrades nach Wahl und eines selbstgewählten
Stückes mittlerer Schwierigkeitsgrad. Auf Wunsch des Kandidaten
zusätzlich auch Vortrag auf einem anderen Instrument als
Klavier.
- Dirigieren: Die Dirigierprüfung soll nach
Möglichkeit in Form einer Probe mit einem Streichquartett
oder kleinen Ensemble bzw. Vokalensemble stattfinden. Aus einer
Gruppe von den Kandidaten bei der Anmeldung bekanntgegebenen Werken
wird von der Prüfungskommission ausgewählt.
- Gespräch mit dem Kandidaten über
allgemeine Musikkultur, Repertoirekunde.
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| Im Rahmen der Zulassungsprüfung ist auch die
Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen. |