ERSTE DIPLOMPRÜFUNG


Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern< des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen ersten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnitts.

1. Historische Satztechniken
  schriftlich:
  • Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema.
  • Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./18. Jahrhunderts.
  mündlich:
  • Modukation am Klavier
  • Generalbass
2. Analyse (schriftlich):
  • Analyse eines Orchesterwerkes der Wiener Klassik oder Frühromantik (z. B. Mozart, Haydn, Beethoven oder Schubert
3. Klavier:
  • Vortrag einer mindestens dreistimmigen Fuge von Bach, eines mittelschweren Werkes der Klassik und eines der Romantik oder der Moderne.
4. Dirigieren:
  • Nachweis der Schlagtechnik anhand eines vorgegebenen Rezitativs und Passagen mit Taktwechseln.
  • Dirigieren eines selbstgewählten Beispiels aus einer vorgegebenen Gruppe von Werken mit Streichorchester oder kleinem Ensemble.
  • Nachweis der Eignung zum Orchesterdirigent durch Probe eines selbstgewählten Werkes mit Streichorchester oder kleinem Ensemble
und / oder:
  • Nachweis der Eignung zum Korrepetitor durch Vortrag eines selbstgewählten Teiles einer Oper, wobei der Kandidat der Gesangspart markieren soll.
und / oder:
  • Nachweis der Eignung zum Chorleiter durch Probe eines selbstgewählten Chorwerkes mit einem Vokalensemble.

----> WEITER ZUM 2. STUDIENABSCHNITT

 
 
 
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