KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Orchesterdirigieren ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.

ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ORCHESTERDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Orchesterdirigieren.

1. Interne Diplomprüfung:

Klavier:
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei eines mehrsätzig sein muss. Kammermusik und Liedbegleitung können integriert werden.
Orchesterprobe:
Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am Ende des 8. Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus diesen 20 Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin).
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts.
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit.
Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil vorzulegen.

2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung) zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am Ende des 9. Semesters festgelegt. In den 20 vom Kandidaten vorgelegten Werken müssen mindestens zwei Stücke aus dem 20. Jh. (davon eines nach 1950) und zwei Stücke aus der Alten Musik enthalten sein.

ÜBERSICHT 2. STUDIENABSCHNITT <----
 
 
 

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