|
KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT
Im Studienzweig Orchesterdirigieren ist eine künstlerische
Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der
den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat.
Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan
festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen.
Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus
einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst
werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.
ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG ORCHESTERDIRIGIEREN
Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen
in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes
und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung
für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung
ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des
zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Orchesterdirigieren.
| 1. Interne Diplomprüfung: |
Klavier:
Vortrag von zwei Werken aus verschiedenen Stilrichtungen, wobei
eines mehrsätzig sein muss.
Kammermusik und Liedbegleitung können integriert werden.
Orchesterprobe:
Aus einem Block von 30 vorgegebenen Werken hat der Kandidat am
Ende des 8. Semesters 20 Werke auszuwählen. Aus diesen 20
Werken wählt der Prüfungssenat mindestens 2 Beispiele
für die Arbeit des Kandidaten mit dem Orchester aus (spätestens
eine Woche vor dem Prüfungstermin).
Allgemeine Fachfragen:
Fragen im Zusammenhang mit den vom Kandidat zu lösenden künstlerischen
Aufgaben, sowie Fragen und Aufgabenstellungen mit dem Ziel, seine
Fähigkeit zur sinnvollen Verbindung der zentralen künstlerischen
Fächer mit den anderen Fächern festzustellen. Nachweis
von theoretischen und praktischen Kenntnissen zum Partiturstudium
anhand von Werken des 18., 19. oder 20. Jahrhunderts.
Vorlage der künstlerischen Diplomarbeit.
Diese Diplomarbeit ist ein Monat vor dem ersten Prüfungsteil
vorzulegen.
|
2. Öffentliche Diplomprüfung (mit Orchester):
Die Zulassung zur öffentlichen Diplomprüfung erfolgt nur nach
bestandener interner Diplomprüfung. Die Vorschläge für
die in den Fächern Klavier und Dirigieren (interne Diplomprüfung)
zu lösenden künstlerischen Aufgaben sind dem Kandidaten spätestens
am Ende des 8. Semesters bekanntzugeben. Für die öffentliche
Diplomprüfung Orchesterdirigieren wird das zu dirigierende Werk am
Ende des 9. Semesters festgelegt. In den 20 vom Kandidaten vorgelegten
Werken müssen mindestens zwei Stücke aus dem 20. Jh. (davon
eines nach 1950) und zwei Stücke aus der Alten Musik enthalten sein.
ÜBERSICHT 2. STUDIENABSCHNITT <----
|
|
 |